>Satzung
I. Name, Sitz, Zweck und Gegenstand des Vereins
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Name des Vereins lautet:
Vorwärts Hammerschorsch 2000
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Erkelenz.
(3) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
§ 2 Sinn und Zweck des Vereins
Sinn und Zweck des Vereins ist die Förderung der körperlichen und geistigen Ertüchtigung sowie die Förderung der Geselligkeit auf Basis der proletarischen Tradition, insbesondere der Pflege des Oberlippenbartes.
§ 3 Vereinsfarben und -hymne
(1) Die Vereinsfarben sind gelb und blau.
(2) Die Vereinshymne ist "Fußball, Ficken, Alkohol" (Lokalmatadore Mülheim/Ruhr).
II. Mitgliedschaft
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist dem Vorstand in Form einer schriftlichen Beitrittserklärung vorzulegen.
(2) Der Aufnahme eines Mitglieds muß der Vorstand einstimmig zustimmen.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch
a) schriftliche Kündigung beim Vorstand zu jedem beliebigen Zeitpunkt ohne jegliche Kündigungsfrist.
b) Tod. In diesem Fall geht die Mitgliedschaft auf den Erben über.
c) Ausschluß. Sollte ein Mitglied nicht in ausreichendem Maße der Förderung der Geselligkeit auf Basis der proletarischen Tradition nachkommen oder andere Ideale des Vereins verletzen, kann der Ausschluß aus dem Verein erfolgen. Hierüber hat der Vorstand einstimmig zu entscheiden.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
III. Organe des Vereins
§ 7 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind:
(1) Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
a) Vorsitzender
b) Geschäftsführer
c) Schatzmeister
(2) Die gesetzliche Vertretung des Vereins erfolgt durch mindestens zwei der drei Vorstandsmitglieder.
(3) Sollte ein Vorstandsmitglied oder ein anderer Funktionsträger (siehe § 9) vorzeitig aus seinem Amt ausscheiden, so bestimmt der Vorstand einstimmig einen kommissarischen Nachfolger, der dieses Amt bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung ausübt.
B. DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG:
(1) Die alle zwei Jahre stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung wählt den Vorstand.
(2) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. Eine schriftliche Einladung erfolgt spätestens vier Wochen vor der Versammlung. Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgelegt und der Einladung beigefügt.
(3) Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu Beweiszwecken ordnungsgemäß zu protokollieren.
§ 8 Abteilungen des Vereins
Der Verein hat folgende Abteilungen:
§ 9 Funktionsträger außerhalb des Vorstandes
Der Verein hat folgende Funktionsträger, die nicht dem Vorstand angehören:
IV. Bräuche, Riten und Symbole des Vereins
§ 10 Begrüßung von Vereinsmitgliedern
Begegnen sich zwei Hammerschorsche, so haben sie ohne schuldhafte Verzögerung den Zeigefinger der rechten Hand unter die Nase anzulegen und sich mit einem inbrünstigen "Whuuuhaaahhhrrr" zu begrüßen.
§ 11 Oberlippenbart-Pflicht
Beim alljährlichen Fußballturnier der Erkelenzer Ministranten Gemeinschaft haben alle Vereinsmitglieder - mit Ausnahme der Verheirateten - mit einem bestmöglichen Oberlippenbart anzutreten (wer rasiert, verliert). Die Kontrolle obliegt dem Oberlippenbartwart.**** Beachte hierzu den Beschluss der JHV aus dem Jahre 2002
§ 12 Vereinswappen
Das Vereinswappen besteht aus einem Totenkopf mit Oberlippenbart über zwei gekreuzten Hämmern.
V. Auflösung
§ 13 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins ist nur durch den Beschluß aller Mitglieder möglich.
Erkelenz, 24. März 2000
Gründungsprotokoll
Bestellung des Vorstandes:
Bei der konstituierenden Sitzung des Vorwärts Hammerschorsch 2000 am 24. März 2000 wurden folgende Gründungsmitglieder durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand gewählt:
Mario Emonds (Vorsitzender)
Afschin Fakhr (Geschäftsführer)
Baschti Przybilla (Schatzmeister)
Gewählt wurden alle drei Vorstandsmitglieder jeweils einstimmig und ohne Enthaltung.
Erkelenz, 24. März 2000
Der Schriftführer
*) "Auf der JHV am 14.06.2003 haben mehr als 75% der anwesenden Mitglieder beschlossen, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 12 Euro einzuführen, der einmalig zu Beginn eines Jahres fällig wird. Dieser Beschluss gilt rückwirkend für das Jahr 2003."
**) "Auf der JHV am 14.06.2003 haben mehr als 75% der anwesenden Mitglieder beschlossen, das Amt des Dart-, Kicker-, Schocken- und Kegelwarts in seine vier Bestandteile aufzusplitten und zudem den Kickerwart nur im Doppel zu ermitteln."
***) Siehe auch unter dem Link Ämter!
****) "Auf der JHV am 12.04.2002 haben mehr als 75% der anwesenden Mitglieder beschlossen, dass der Oberlippenbartpflicht auf dem Turnier notfalls auch mit einer Bartprothese Abhilfe geschaffen werden kann."